Hausverwaltung
Der Hausverwalter verpflichtet sich, Ihren Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Administrative Verwaltung
(u. a. Vermietung, Zahlungsverkehr und Hausbuchhaltung)
- Technische Verwaltung
( u. a. Instandhaltung und Instandsetzung)
